Die gute Nachricht gleich vorweg: Die praxisfremden Inhalte, die im Gesetzesentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) enthalten waren und selbstständige Experten wie Interim Manager verbieten sollten, werden überarbeitet. 

Wie wir im Februar berichtet hatten, wurde von Andrea Nahles, Generalsekretärin der SPD ein Gesetzesentwurf präsentiert, der alle selbstständigen Arbeitnehmer schützen sollte. Förderlich wäre dieser Entwurf aber lediglich für Erwerbstätige im Niedriglohnsektor. Selbstständige Experten, Interim Manager und Unternehmen würden dadurch in Ihrer Flexibilität stark reguliert und eingeschränkt werden. Mit fatalen Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Bundesweite Kampagne „Experten-Arbeit retten“ zeigt Wirkung

Um den selbstständigen Experten und Interim Managern eine Stimme zu verleihen, hatten sich diese unter der Führung der Allianz für selbstständige Wissensarbeit (ADESW) zusammengeschlossen und an einer großen Protestaktion gegen den Entwurf beteiligt. Zahlreiche E-Mails und Briefe wurden durch diese Aktion an Mitglieder des Bundestages verschickt und so auf die Folgen für Deutschland und den Wiederstand in der Branche aufmerksam gemacht. Denn der Gesetzesentwurf braucht eine Differenzierung zwischen Erwerbstätigen, die aus Überzeugung selbständig sind und jenen die es nicht sind.

Dieses große Echo hat die Politik bereits zum Handeln bewegt: Benachteiligende Kriterien, die praxisfremd für selbstständige Experten und Interim Manager wären, sind im neuen Entwurf des Gesetzes zur Regulierung der Zeit- und Werkverträge nicht mehr enthalten. 

Doch der geänderte Entwurf zum § 611a BGB reicht lange nicht aus. Damit Interim Manager und selbstständige Experten weiterhin flexibel und innovativ arbeiten und auch Unternehmen davon profitieren können, müssen für die Zukunft weitere Rahmenbedingungen festgelegt werden. Dazu gehören u. a.:

  • verbesserte Prozesse und Verfahren bei Behörden, wie der Deutschen Rentenversicherung sowie
  • klar definierte Haftungsrisiken für Auftraggeber und Auftragnehmer.

Nur wenn diese und weitere Kriterien extra aufgenommen werden, können selbstständige Experten auch in Zukunft erfolgreich in deutschen Unternehmen arbeiten. Unterstützen Sie deshalb weiterhin die Kampagne, denn der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat bereits Wiederstand gegen den überarbeiteten Entwurf angekündigt. 

Weitere Infos dazu finden Sie auch unter www.experten-arbeit-retten.de