1. Geltung dieser AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln die Bereitstellung der Dienste auf der Webseite www.interim-x.com durch die INTERIM EXCELLENCE GMBH (nachfolgend Interim Excellence genannt) und deren Nutzung durch die nutzende Person. Mit der Registrierung als Nutzer bei Interim Excellence akzeptieren Sie diese AGB. Den Vertrag über die Nutzung unserer Dienste schließt die nutzende Person mit der Interim Excellence GmbH, Arcisstraße 61, 80801 München. Der Name einer vertretungsberechtigen Person der Interim Excellence GmbH, die Handelsregisterdaten sowie weitere Kontaktdaten können dem Impressum unserer Homepage entnommen werden.

2. Nutzer

  1. Der Nutzer sowie jeder, der für den Nutzer tätig wird, ist verpflichtet,
    1. seine Zugangsdaten für registrierungspflichtige Dienste geheim zu halten und gegen die Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen,
    2. unverzüglich sein Passwort zu ändern, falls er Kenntnis oder Anlass zu der Vermutung hat, dass Dritte davon Kenntnis erlangt haben bzw. haben könnten,
    3. Interim Excellence unaufgefordert und unverzüglich zu benachrichtigen, falls er Kenntnis oder Anlass zu der Vermutung hat, dass nichtberechtigte Dritte einen Dienst unter Verwendung ihrer Zugangsdaten oder seines Zugangs nutzen,
    4. nur wahre und vollständige Daten/Zugangsdaten zu verwenden und keine Pseudonyme oder Künstlernamen zu verwenden,
    5. Interim Excellence auf Verlangen durch die Bereitstellung von Informationen und durch sonstige erforderliche und zumutbare Handlungen bei der Aufklärung von Fällen der unberechtigten Nutzung der Dienste durch Dritte unter Missbrauch der Zugangsdaten oder des Zugangs des Nutzers zu unterstützen,
    6. von sich aus alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen und Interim Excellence auf Verlangen bei der Durchführung von Maßnahmen zu unterstützen, um Gefahren (z.B. Mängel, Störungen oder Schäden) schnellstmöglich aufzuklären und von Interim Excellence und anderen Nutzern abzuwenden und zu vermindern, falls solche Gefahren mit dem Nutzer oder seinen Mitarbeitern und Hilfspersonen, seinen Zugangsdaten, seinem Zugang oder seiner Nutzung der Dienste zusammenhängen,
    7. Interim Excellence schnellstmöglich auf von ihm erkannte Mängel, Störungen oder Schäden der Dienste und/oder Inhalte aufmerksam zu machen, damit Interim Excellence geeignete Gegenmaßnahmen treffen kann,
    8. seine bei Vertragsschluss anzugebenden Daten, Registrierungsdaten und Profilangaben im Falle von Änderungen unverzüglich zu aktualisieren,
    9. in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass die von ihm in einen Dienst eingestellten oder Interim Excellence zur Einstellung in einen Dienst bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, und dass er über alle Erlaubnisse verfügt, die für ihre Nutzung der Dienste und für eine solche Einstellung oder Bereitstellung von Inhalten erforderlich sind, einschließlich etwaiger behördlicher, datenschutzrechtlicher, urheberrechtlicher, gewerberechtlicher und arbeitsrechtlicher Erlaubnisse.
  2. Dem Nutzer, seinen Mitarbeitern und Hilfspersonen ist untersagt,
    1. die Dienste ohne eine dazu erforderliche Registrierung zu nutzen oder bei der Registrierung falsche, unvollständige oder irreführende Angaben zu machen,
    2. die Dienste für andere als die eigenen, internen Geschäftszwecke oder anderweitig entgegen der festgelegten Verwendungszwecke zu nutzen,
    3. sich durch Manipulation technischer Einrichtungen oder mit anderen Mitteln Unbefugten Zugang zu den Diensten zu verschaffen,
    4. auf die Dienste in anderer Weise als über die von Interim Excellence bereitgestellten Benutzeroberflächen und Schnittstellen zuzugreifen, insbesondere im Wege manueller oder automatisierter Verfahren, mittels Schadcode, Software oder Scripts oder unter Zugriff auf fremde Konten,
    5. Handlungen vorzunehmen, die darauf abzielen oder objektiv vorhersehbar dazu geeignet sind, in die Netze, Server, Datenbanken oder sonstigen Elemente der Dienste einzugreifen, sie zu manipulieren oder die Nutzbarkeit der Dienste für Interim Excellence oder andere Nutzer spürbar zu beeinträchtigen,
    6. in anderen als von Interim Excellence schriftlich gestatteten Fällen bzw. in einer anderen als von Interim Excellence schriftlich gestatteten Art und Weise irgendwelchen Dritten (einschließlich z.B. verbundenen Unternehmen) die Nutzung der Dienste zu gestatten oder zu ermöglichen (einschließlich z.B. durch die Überlassung von Zugangsdaten),
    7. einen Dienst, andere als die vom Nutzer selbst in einen Dienst eingestellten Inhalte, andere als die vom Nutzer zur Einstellung in einen Dienst an Interim Excellence bereitgestellten Inhalte oder aus der Nutzung eines Dienstes gewonnenen Informationen zu vervielfältigen, zu bearbeiten, umzugestalten, in Verkehr zu bringen, weiterzugeben, zu übertragen, zu verbreiten, wiederzugeben, zu veröffentlichen, zu übermitteln, vorzuführen, zu senden, zu vermarkten, zu verkaufen, zu vermieten, rückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zur Nutzung durch Dritte anzubieten oder bereitzuhalten, Dritten zugänglich zu machen oder Dritten ihre Nutzung zu gestatten, es sei denn, die betreffende Handlung ist der nutzenden Person kraft Gesetzes, nach diesen AGB oder nach sonstigen Vereinbarungen erlaubt oder wurde ihr zuvor schriftlich von Interim Excellence gestattet,
    8. Inhalte auf interim-x.com einzustellen oder Interim Excellence zur Einstellung bereitzustellen, die Drittrechte (z.B. Persönlichkeitsrechte, geistige Schutzrechte oder Geschäftsgeheimnisse) verletzen, unlauteren Wettbewerb begründen, verleumderisch, beleidigend, sittenwidrig, bedrohend, obszön oder belästigend sind, Schadcode enthalten, falsch oder irreführend sind oder anderweitig gegen anwendbares Recht, diese AGB oder sonstige Vereinbarungen verstoßen,
    9. an Inhalten angebrachte oder mit ihnen verbundene Eigentums-, Herkunfts- oder Schutzrechtsvermerke und sonstige Hinweise auf Dritte zu entfernen, abzuändern, unkenntlich zu machen oder zu verschleiern,
    10. nach Beendigung ihres Nutzungsvertrags mit Interim Excellence weiterhin auf die im Nutzungsvertrag geregelten Dienste und Inhalte zuzugreifen.

3. Haftung von Interim Excellence

  1. Interim Excellence bemüht sich, die eigenen Websites durch den Einsatz angemessener und zumutbarer Schutzvorkehrungen konstant verfügbar zu halten. Der Nutzer erkennt jedoch an, dass eine 100%-ige Verfügbarkeit der Websites technisch nicht möglich ist. So können Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von Interim Excellence liegen, zu Wartungs-, Sicherheits-, oder Kapazitätseinschränkungen sowie zu Störungen oder Unterbrechungen führen. Solche Umstände sind bspw. Störungen von öffentlichen Kommunikationseinrichtungen, Stromausfälle, Schadcodes oder 'Hackerangriffe', Streiks und andere Arbeitskämpfe sowie höhere Gewalt. Bei auf diesen Ursachen beruhenden Ausfällen der Websites sind Gewährleistungs- und Schadenseratzansprüche gegen Interim Excellence ausgeschlossen.
  2. Soweit Interim Excellence kostenfreie Dienste gegenüber dem Nutzer erbringt, ist Schadensersatz auch wegen einfacher Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
  3. Bei kostenpflichtigen Diensten von Interim Excellence bestehen Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, die  auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, nur dann, wenn eine 'wesentliche Vertragspflicht'/ 'Kardinalpflicht' verletzt worden ist; im Übrigen sind sie ausgeschlossen. Eine Kardinalpflicht ist eine Vertragspflicht, auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsmäßige Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  4. In Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei schuldhaft verursachten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht, sie gelten auch nicht, soweit Interim Excellence ausdrückliche Garantien übernommen hat oder bei Ansprüchen wegen fehlender zugesagter Eigenschaften.

4. Datenschutz

Der Schutz personenbezogener und/oder unternehmensbezogener Daten ist für Interim Excellence ein zentrales Anliegen.

Interim Excellence erhebt, verarbeitet und nutzt personen- bzw. unternehmensbezogene Daten unter Einhaltung der Datenschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland und der Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union. Interim Excellence nutzt personen- bzw. unternehmensbezogene Daten ausschließlich, um die Inanspruchnahme der registrierungspflichtigen Internetdienste von Interim Excellence zu ermöglichen. In keinem Fall wird Interim Excellence personen- bzw. unternehmensbezogene Daten zu Werbe- oder Marketingzwecken oder unbefugt zu anderen Zwecken Dritten, die nicht in die vertraglichen Beziehungen einbezogen sind oder als Erfüllungsgehilfen für Interim Excellence tätig sind, übermitteln.

Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen von Interim Excellence, die auch über diesen Link aufgerufen werden können.

5. Accounts

Interim Excellence bietet Accounts an, die sich an unterschiedliche Zielgruppen bzw. Bedürfnisse wenden und sich ggf. hinsichtlich Vertragsgestaltung, Laufzeiten und Funktionsumfang unterscheiden. Dabei ist die Mitgliedschaft für Interim Manager stets kostenlos.

5.1 Accounts für Interim Manager

Die Registrierung als Interim Manager auf interim-x.com ist kostenfrei. Für die Projektakquise über interim-x.com benötigen Interim Manager eine Akkreditierung, die ebenfalls kostenlos ist.

5.1.1 Account REGISTRIERT

Als registrierter Nutzer (Accountstatus „REGISTRIERT“) kann der Interim Manager die Funktionen der Plattform kennenlernen und hat eine Übersicht über aktuelle Ausschreibungen von Unternehmen. Eine Bewerbung auf Projekte geht für registrierte Interim Manager immer mit der Beantragung der Akkreditierung einher, über die von Interim Excellence gesondert entschieden wird.

5.1.2 Account AKKREDITIERT

Mit der kostenlosen Akkreditierung kann der Interim Manager ein erweitertes Funktionsspektrum von interim-x.com nutzen. Interim Manager werden für Unternehmen sichtbar und kontaktierbar und können sich auf Ausschreibungen von Unternehmen bewerben.

Im Rahmen des grundsätzlich kostenfreien Accounts AKKREDITIERT kann interim-x.com eine erfolgsabhängige Provision verlangen, sollte eine Bewerbung auf Projekte zu einem Mandat führen. Mandate die durch die direkte Kontaktaufnahme von Unternehmen mit Interim Managern zustande kommen, sind hingegen nicht provisionspflichtig.

5.2 Accounts für Unternehmen

Unternehmen können zwischen dem grundsätzlich kostenfreien BASIC-Account und kostenpflichtigen, laufzeitgebundenen Accounts wählen.

5.2.1 BASIC-Accounts

Ein als Unternehmen registrierter Nutzer (Accountstatus „BASIC“) kann die Funktionalitäten der Plattform kennenlernen und anonymisierte Profile von Interim Managern einsehen. Darüberhinaus können BASIC-Accounts Projekte ausschreiben, für die eine Gebühr anfallen kann.

Um eine missbräuchliche Verwendung der bereitgestellten Dienste zu verhindern, wird jede Registrierung eines Unternehmens zunächst geprüft. Konnten die Unternehmensangaben im Zuge der Prüfung verifiziert werden, kann der Nutzer dann Projekte ausschreiben, auf die sich Interim Manager bewerben können. Eine Ausschreibung von Projekten ist grundsätzlich kostenpflichtig und wird je ausgeschriebenem Projekt abgerechnet.

Eine Verifizierung von Unternehmen erfolgt regelmäßig dann, wenn die Angaben der nutzenden Person auf eine regelkonforme Nutzung der Dienste schließen lassen. Interim Excellence behält sich eine Verweigerung der Verifizierung von Unternehmen ohne Angabe von Gründen vor.

5.2.2 Kostenpflichtige, laufzeitgebundene Accounts

Interim Excellence bietet verifizierten Unternehmen unterschiedliche, kostenpflichtige Accounts an, mit einem im Vergleich zu BASIC-Accounts unterschiedlich stark erweitertem Funktionsspektrum. Darüber hinaus haben diese kostenpflichtigen Accounts eine begrenzte Laufzeit, die sich je nach dem gewählten Produkt unterscheiden kann. Das Vertragsverhältnis sowie die jeweilige Laufzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Freischaltung.

6. Vertragsbeendigungen

Eine Vertragsbeendigung ist vorbehaltlich etwaiger vertraglicher Verpflichtungen, etwa bei kostenpflichtigen, laufzeitgebundenen Accountmodellen, jederzeit möglich.

Zur Kündigung eines Accounts genügt die Benachrichtigung von Interim Excellence durch den Nutzer per E-Mail, Brief oder Fax. Interim Excellence wird die Kündigung nach Prüfung etwaiger vertraglich vereinbarter Kündigungsfristen umgehend per E-Mail bestätigen.

Kostenpflichtige Accounts ohne automatische Vertragsverlängerung werden nach Ablauf der kostenpflichtigen Vertragslaufzeit als kostenfreie Accounts mit vermindertem Funktionsumfang weitergeführt, ohne dass es einer Kündigung durch den Nutzer bedarf.

Kostenpflichtige Accounts mit automatischer Vertragsverlängerung verlängern sich jeweils um eine weitere Vertragsperiode, sofern der Account nicht vor Ablauf der Vertragsperiode gekündigt wird. Maßgeblich ist dabei das Eingangsdatum der Kündigung.

Im Falle der fristgerechten Kündigung werden kostenpflichtige Accounts nach Ablauf der Vertragslaufzeit ebenfalls als kostenfreie Accounts weitergeführt.

Das Recht beider Parteien, den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Ein wichtiger Grund für Interim Excellence liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist für Interim Excellence unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen von Interim Excellence, dem Nutzer und/oder dem nutzenden Unternehmen nicht zumutbar ist. Wichtige Gründe sind insbesondere, aber nicht nur:

  • Gesetzliche Vorschriften werden nicht eingehalten.
  • Der Ruf bzw. das Ansehen der auf den Seiten der Interim Excellence angebotenen Dienste wird durch die Präsenz des Nutzers bzw. des nutzenden Unternehmens erheblich beeinträchtigt.

Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag mit dem Nutzer/mit dem nutzenden Unternehmen, wird Interim Excellence erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung den Vertrag außerordentlich kündigen. Auch in diesem Fall bleiben die Rechte aus Ziff. 8 vorbehalten.

7. Akkreditierung

Um den vollen Funktionsumfang von interim-x.com nutzen zu können, müssen sich Interim Manager bzw. Interim Managerinnen bei Interim Excellence akkreditieren. Eine Akkreditierung ist nur in dem durch Interim Excellence vorgegebenen Verfahren und mit den vorgegebenen (online-)Formularen möglich. Interim Excellence behält sich die Ablehnung eines Antrages ohne Nennung von Gründen vor.

Die Akkreditierung setzt sich aus einem mehrstufigen Prozess zusammen, nach dessen Abschluss Interim Excellence die Entscheidung trifft, ob die Person akkreditiert wird.

8. Änderungsvorbehalt und Sonstiges

  1. Interim Excellence behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, eine solche Änderung wäre für die nutzende Person nicht zumutbar. Interim Excellence wird die nutzende Person über Änderungen dieser AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht die nutzende Person der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Woche nach Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als von der nutzenden Person angenommen. Interim Excellence wird die nutzende Person auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
  2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Interim Excellence.
  3. Ist der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist oder eine Institution nach § 38 I ZPO, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz von Interim Excellence. Interim Excellence hat jedoch das Recht, den Nutzer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des in das deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.

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