Wie der Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e.V. (VGSD) berichtet, haben die großen Parteien wie SPD, Grüne, CSU, CDU und Linke das Thema „Rentenversicherungspflicht für Selbstständige“ wieder aktuell auf der Agenda. Die Parteien sprechen sich klar für eine Altersvorsorge- oder Rentenversicherungspflicht (kurz Rentenpflicht) für Selbstständige aus. Doch was bedeutet die geplante Pflichtversicherung insbesondere für Selbstständige wie Interim Manager, temporäre Projektmanager und Unternehmensberater? Hier finden Sie aktuelle Infos zum Thema. 

Grundgedanke der Rentenversicherungspflicht

Ursprünglich brachte Ursula von der Leyen die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige ins Gespräch, als sie noch das Amt der Arbeitsministerin innehatte. Ihr Vorschlag war eine monatliche private Altersvorsorge von bis zu 400 Euro, die Selbständige für eine eigene Rentenversicherung aufbringen sollten um der Altersarmut vorzubeugen. Der Vorschlag zur Pflichtversicherung wurde damals u.a. wegen der Höhe der Abgaben vorerst abgewendet. 

Dass Interim Manager von einer möglichen Altersarmut in der Regel eher selten betroffen sind, ist unumstritten. Dennoch ist die geplante Pflichtversicherung von Gewerkschaften, Verbänden und Parteien auch für Interim Manager sehr relevant, da sie aktuell wieder ein vieldiskutiertes Thema ist und nicht nur die die Union ein Rentenkonzept für Mindestrenten und Pflichtversicherungen vorgelegt hat, wie der Focus am 22.09.2016 berichtete. 

Konzeptvorschläge für die Umsetzung der geplanten Rentenversicherungspflicht von Selbstständigen

Ziel der Rentenversicherungspflicht ist im Allgemeinen, die private Vorsorge fürs Alter und die Stabilisierung des Rentensystems in Deutschland. Bisher gibt es von den einzelnen Parteien schon einige Konzept-Ideen für die Umsetzung der Rentenpflicht. Die Parteien sprechen sich klar für eine Vorsorgepflicht im Sinne der Altersvorsorge oder Rentenversicherung aus. Hierbei reichen die Vorschläge von 

  • den klassischen Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung
  • bis hin zum Nachweis einer anderen armutsfesten Altersvorsorge, wie beispielsweise einer Riesterrente. 

Der Grundgedanke ist aber: Die klare Nachweisbarkeit einer ausreichenden Altersvorsorge von Selbstständigen. Von einer möglichen Nachweispflicht wären einige Freiberufler wie Ärzte, Architekten, Wirtschaftsprüfer etc. die in den berufsständischen Versorgungswerken bereits gesetzlich pflichtversichert sind, dagegen befreit. Zum jetzigen Zeitpunkte handelt sich noch um Konzept-Vorschläge für einen möglichen Gesetzentwurf. Wie sich die Thematik weiterentwickelt wird der Herbst 2016 zeigen. Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden. 

Welche Versicherungen für Interim Manager, selbständige Projektmanager und Unternehmensberater neben der Altersvorsorge zudem relevant sind, erfahren Sie hier