Interim Manager übernehmen in Ihren Aufgaben als externe Ideengeber und befristete Führungskräfte große Verantwortung in den Unternehmen. Je nachdem, ob Sie neue Projekte in Unternehmen einführen oder etablieren sollen, zuständig sind für die Prozessoptimierung oder Umstrukturierungsmaßnahmen - Sind auch die Verantwortungsbereiche und die damit verbundenen Haftungsrisiken unterschiedlich.
Haftungsrisiken für Projekte mit und ohne Organhaftung
Wenn Interim Manager in Führungspositionen eingesetzt werden, haben sie häufig die Verantwortung für alle Führungsaufgaben und das Delegieren von Mitarbeitern einer Abteilung. In Unternehmensentscheidungen werden in diesen Fällen häufig von der Geschäftsleitung bzw. anderen Organen getroffen. Deshalb liegt für den Interim Manager in der Regel keine Organhaftung vor.
Anders ist dies bei Interim Managern, die für einen befristeten Zeitraum eine Position auf der Ebene der Geschäftsführung besetzen. Denn dann werden nicht die Entscheidungen der Geschäftsführung umgesetzt, sondern selbst Entscheidungen auf oberster Ebene getroffen - dadurch können weitere Haftungsrisiken entstehen (Organhaftung).
Damit Sie gegen alle potentiellen Haftungsrisiken abgesichert sind, sollten Sie die folgende Versicherungen für Interim Manager kennen und abschließen – ganz gleich, ob Sie als befristet eingesetzte Führungskraft oder temporäres Mitglied der Geschäftsführung eingesetzt werden. Denn häufig ändern sich die Projekte und Unternehmen und die damit verbundenen Verantwortungsbereiche kontinuierlich.
Berufshaftpflichtversicherung für Interim Manager
Die Berufshaftpflichtversicherung bietet Ihnen als Interim Manager in Ihrer verantwortungsvollen Position eine Absicherung gegenüber Ansprüchen aus Personen- und Sachschäden. Treffen Sie in Ihrer Tätigkeit als Führungskraft eine falsche Entscheidung und hat diese negative Folgen für die Mitarbeiter oder das Unternehmen, so tritt Ihre Berufshaftpflichtversicherung in Kraft. Die Berufshaftpflichtversicherung ist ausreichend, wenn Sie keine Organhaftung haben. Allerdings sollten Sie stets bedenken, dass sich dies je nach Projekteinsatz ändern kann.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als Zusatz
Zusätzlich zur Berufshaftpflichtversicherung sollten Sie als Interim Manger eine Vermögenschadenhaftlichtversicherung abschließen. Diese sichert Sie über die Folgen von Sach- und Personenschäden hinaus ab. Aufgrund von versehentlichen Verletzungen der Sorgfaltspflicht kann es für Ihren Auftraggeber zu echten Vermögensschäden kommen, die Ihnen zu Lasten gelegt werden. Damit Sie nicht für die finanziellen Folgen aufkommen müssen, empfiehlt sich in Ihrer Position als Interim Manager eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
D&O Versicherung für Interim Manager bei Organhaftung
Wenn Sie in Ihrer Funktion als Organ tätig sind, ist eine weitere Versicherung für Interim Manger notwendig: Die D&O Versicherung, auch Organhaftpflichtversicherung oder Managerhaftpflichtversicherung genannt. Die Directors & Officers Versicherung (D&O) bietet Interim Managern einen erweiterten Versicherungsschutz zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Gerade für Interim Manager die für Ihre Projekte Organhaftung haben, ist die D&O Versicherung sehr wichtig. Denn Interim Manager haften in dieser Funktion auch für Schadenersatzansprüche, die aus Pflichtverletzungen im Rahmen der Management- oder Geschäftsführungstätigkeiten entstehen.
Als Interim Manager haben Sie stets große Verantwortung für Ihre Tätigkeiten und Entscheidungen. Deshalb sind diese Versicherungen für Interim Manager empfehlenswert, damit Sie im Schadenfall nicht mit Ihrem Privatvermögen haften müssen.